Ehrenkodex und Führungszeugnis

Alle Vereinsmitarbeitenden verpflichten sich, den Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend (dsj) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) einzuhalten und schriftlich anzuerkennen. Dieser Ehrenkodex wurde gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen entwickelt, um ein sportartübergreifendes und bundesweit anwendbares Instrument vorzulegen, welches verschiedene Bereiche des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere den Kinder- und Jugendschutz, abdeckt.

Zudem wird von allen Ehrenamtlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt, welches alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden muss. Die Vorlage und Einsicht des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses trägt dazu bei, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.